Lichter – Tag und Nachtzeichen
Lichter – Tag – und Nachtzeichen
Topplicht | Seitenlicht Backbord | Seitenlicht Steuerbord | Hecklicht |
Weiß | Rot | grün | weiß |
225 Grad | 112,5 Grad | 112,5 grad | 135 Grad |
Wann sind die Lichter zu führen?
Die Lichter sind von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang zu führen und tagsüber bei
verminderter Sicht.
Die Standardbeleuchtung gibt Aufschluss darüber
ob das Boot unter Segel oder unter Maschine läuft
über die Fahrtrichtung des Bootes
über die Aktivität des Bootes
Die Zusatzbeleuchtung gibt Aufschluss darüber
ob das Boot spezielle Tätigkeiten verrichtet
ob eventuelle Einschränkungen vorliegen
Lichter an Booten:
Boote unter 7 m Länge:
Nicht motorbetriebene Boote sollten
1 weißes Rundumlicht oder eine Lampe mit
weißem Licht führen.
Boote unter 12 m Länge:
Segelboote:
getrennte Seitenlichter oder
eine 2-Farben-Lanterne. Diese Lichter
können auch durch eine Dreifarbenlaterne im
Masttopp ersetzt werden.
Motorboote: 1 Topplicht, getrennte
Seitenlichter, 1 Hecklicht.
Topplicht und Hecklicht können durch ein weißes
360 Grad Rundumlicht ersetzt werden.
Boote unter 20 m Länge
Segelboote unter Segel: 2 getrennte
Seitenlichter, 1 Hecklicht (oder 1
Dreifarbenlaterne im Masttopp).
Unter Segel und Motor gelten die Regeln
für motorbetriebene Boote. Zusätzlich muss
tagsüber ein Motorkegel angebracht werden.
Motorboote: 1 Topplicht, getrennte
Seitenlichter oder eine 2-Farbenlaterne,
Hecklicht.
Boote über 20 m Länge
Segelboote (über 20 m – unter 50 m Länge)
Getrennte Seitenlichter, 1 Hecklicht
Zusätzlich kann ein rotes über einem grünem
Rundumlicht angebracht werden.
Motorboote (über 20 m – unter 50 m Länge)
Topplicht über den Seitenlichtern
angebracht. Getrennte Seitenlichter, 1
Hecklicht.
Motorboote über 50 m Länge
2 Topplichter – das vordere Topplicht muss
niedriger angebracht sein als das Hintere.
Trawler:
Minensucher
Müssen zusätzlich zu den Lichtern für
motorbetriebene Fahrzeuge noch 3 grüne
Rundumlichter führen.
Tagsüber: 3 Bälle.